Regelmäßige Wartung ist Kosten sparend und deshalb empfehlenswertDie Badewasseraufbereitung im öffentlich genutzten Badebereich sollte wenigstens zweimal jährlich ![]() Besonders wichtig ist die von der Unfall-Verhütungs-Vorschrift „Chlorung von Wasser“ vorgeschriebene jährliche Kontrolle der Chlorungsanlage durch einen Fachmann. Aus genannten Gründen empfiehlt sich natürlich auch ein Wartungsvertrag für ein privates Schwimmbad. Wir bieten deshalb auf Wunsch für unsere Kunden ab zwei Wartungen pro Jahr Wartungsverträge an,die mittels Checklisten für den Betreiber dokumentiert werden und gleichzeitig als Nachweis beim Gesundheitsamt dienen. Außerdem hat der Betreiber durch den Festpreis einen Überblick Und sollte außerplanmäßig doch einmal eine Störung auftreten, durch Sonderkonditionen für die |
